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Feuerwerk und Böller so weit wie möglich verbieten!

Das Thema Feuerwerk beschäftigt ja jetzt wieder alle Gemüter. Wir GRÜNE setzen uns für ein Verbot von privatem Feuerwerk ein. Aus Tier-, Umwelt- und Artenschutz- aber auch aus Sicherheitsgründen.

Doch kommunal gestaltet sich das als etwas knifflig, da die Bundesgesetzgebung schwammig ist und vor sogenannten „unbestimmten Rechtsbegriffen“ so wimmelt. Kritiker eines Verbots (so auch unsere Stadtverwaltung) werfen daher gerne mit dem Totschlags-Argument „Das geht rechtlich nicht.“ um sich, um jegliches Vorankommen an der Stelle zu verhindern. Allerdings ohne das weiter zu begründen.

Aber, aus vielen Rechtsgrundlagen und dem Ausnutzen von maximalem Ermessen, könnte man aus einem Flickenteppich von Einzelverboten ein fast flächendeckendes Verbot erzeugen.

Hier im Bild für die Innenstadt, als Beispiel für ein mögliches Komplettverbot.

Nice to know: Direkt auf der Straße vor diesen markierten Gebäuden besteht schon jetzt ein Komplettverbot! Aber klar ist, dass der Bundesgesetzgeber die Gesetzesgrundlage dringend überarbeiten muss.

Möglichkeit zum Verbot jeglichen Feuerwerks:

(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und […] auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.

Möglichkeit zum Verbot von Böllern:

(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.

Solche unbestimmten Rechtsbegriffe (fett) sind so lange unklar, bis ein Gericht sie definiert. Das ist bislang nicht der Fall, insofern bleibt nur, sich auf Quellen und Kommentierungen zu verlassen. Zum Glück hat die DUH hier jetzt zumindest bei einigen ein wenig mehr Klarheit geschaffen: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Feuerwerk/Kurzgutachten_Feuerwerksverbot.pdf

In der Nähe kann also gut mit 200 m Radius angesetzt werden. Um es noch etwas absurder zu machen, gibt es auch noch das gesetzlich zwingende Verbot „in unmittelbarer Nähe“. Davon wird nur das Abbrennen von Feuerwerkskörpern direkt auf der Straße vor brandempfindlichen Gebäuden oder auf dem Nachbargrundstück erfasst sein.

Besonders brandempfindlich könnte man problemlos auf ein weites Feld von Gebäuden ausweiten:

  • Tankstellen
    • Kleingartenanlagen mit überwiegenden Holzbauten
      • Wildtierauffangstationen
      • Zoos
      • Tierheime
      • Firmen mit Gefahrstoffen, wie Kerosin

Mögliche Verbotszonen für jegliches Feuerwerk nach 200 m Radius (noch unvollständig): https://tinyurl.com/5n6k8xfw

Böller dürfen von der Kommune nur in sog. „dichtbesiedelten Gebieten“ verboten werden. Das hat Köln auf GRÜNEN Antrag bisher immerhin innerhalb der Ringe geschafft.

https://www.stadt-koeln.de/artikel/65003/index.html

Hier wäre mehr möglich!

Die Kommentarliteratur sieht den Anwendungsbereich für Anordnungen nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. SprengV z.B. bei Stadtkernen mit mehrgeschossiger Bauweise und vergleichbaren Wohnbezirken. Dies solle hingegen nicht für Gebiete mit aufgelockerter Bebauung gelten – also z.B. für Gebiete, in denen überwiegend Ein- oder Zweifamilienhäuser vorhanden sind (Apel/Keusgen, Sprengstoffgesetz, Bd. 2, Kommentierung zu § 24 1. SprengV, dort Ziff. 3.4.2, 24. Lieferung/September 2011).

Daneben gibt es noch das Verbot von aufsteigendem Feuerwerk 1,5 km rund um den Flughafen. Außerdem lässt sich ebenso aus dem Waldgesetz ein Abstand von Wäldern ableiten.

Antrag neue Naturschutzgebiete in Köln

Antrag unter meiner Mitwirkung

PRESSEMITTEILUNG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neues Naturschutzgebiet für Köln

Köln, 07.10.2021

Die Verwaltung soll bis Ende des Jahres einen Vorschlag für ein neues Naturschutzgebiet auf dem Kölner Stadtgebiet vorlegen. Das wird der Umweltausschuss des Stadtrats heute auf GRÜNEN-Initiative hin mehrheitlich beschließen. Damit soll Köln auf den dramatischen Artenschwund und den anhaltenden Verlust natürlicher Ökosysteme reagieren. Durch Versiegelung verschwindet in Nordrhein-Westfalen Natur mit einer Fläche von mehr als 15 Fußballfeldern – pro Tag. 45 Prozent der Tier- und Pflanzenarten sind gefährdet, ausgestorben oder vom Aussterben bedroht.[1]

Dazu sagt Robert Schallehn, Diplom-Biologe und Umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Kölner Rat: „Viel zu oft werden Wälder und Grünflächen in Ballungsräumen zubetoniert und damit unwiederbringlich zerstört. Ein neues Naturschutzgebiet sorgt dafür, dass wir noch mehr von Kölns Grünen Schatzkammern dauerhaft bewahren können. So schützen wir die natürlichen Ökosysteme und die durch anhaltenden Artenschwund stark bedrohte Tier- und Pflanzenwelt. Davon profitieren auch alle Mitbürger*innen, die Kölns grüne Seele lieben. Mit einem neuen Naturschutzgebiet können wir auch mehr Frischluftkorridore und Versickerungsflächen langfristig bewahren, die uns in Köln sehr helfen werden mit weiteren Klimaextremen umzugehen.“

Hintergrund: In den Änderungsanträgen zur Haushaltssatzung 2022 hat das Gestaltungsbündnis aus GRÜNEN, CDU und Volt am Montag 100.000 Euro für die Einrichtung eines neuen Naturschutzgebiets beschlossen, außerdem 100.000 Euro für die Pflege der bestehenden.Köln hat bisher 22 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 3.418 Hektar. Damit stehen etwa 8 Prozent der Fläche von Köln unter Naturschutz. Zum Vergleich: In Hamburg ist der Anteil mit 9,71 Prozent deutlich höher und soll auch dort weiter wachsen.

Zum Antrag des Gestaltungsbündnisses GRÜNE, CDU und Volt:

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=841860&type=do

Übersicht der bestehenden Naturschutzgebiete in Köln:

https://www.stadt-koeln.de/artikel/69714/index.html

Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“, die auch von Köln unterzeichnet wurde:

Antrag Feuerwerksverbot

Antrag unter meine Mitwirkung

Pressemitteilung

Silvesterfeuerwerk in Köln neu denken

Ratsbündnis legt Antrag zu ökologischen Verbesserungen beim Silvesterfeuerwerk vor

Das neue Ratsbündnis GRÜNE, CDU und Volt hat auf Grüne Initiative einen Antrag für die Ratssitzung am 23.3.2021 zu einem öffentlichen Silvesterfeuerwerk eingebracht (siehe Anhang) und setzt damit bereits erste Vereinbarungen aus dem Kooperationsvertrag um.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wie Feuerwerk mit Knall-, Heul- und Lichteffekten ist unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen: über 4.000 Tonnen gesundheitsschädlicher Rußpartikel werden an Silvester nach Angaben des Umweltbundesamts bundesweit in die Luft gejagt. Auch Tierschutzvereine beklagen seit Jahren die negativen Auswirkungen des Feuerwerks auf Lebewesen, insbesondere nach dem Brand im Krefelder Zoo.

Robert Schallehn, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN: „In den letzten Jahren ist immer mehr klar geworden, dass das private Feuerwerk im üblichen Umfang aus Naturschutzsicht mit gigantischen Emissionen und Müllmengen, aber auch zahlreichen Verletzungen in einer Großstadt nicht mehr wirklich zeitgemäß ist.“

Rechtlich sind Verbotszonen nach §§ 23 und 24 der 1. SprengV in „unmittelbarer Nähe“ rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden bereits jetzt zwingend. Größere Verbotszonen sind insbesondere für Feuerwerk mit „ausschließlicher Knallwirkung“ im dichtbesiedelten Raum kommunal zusätzlich zulässig.

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, mit einem deutlich emissionsärmeren öffentlichen Feuerwerk und damit verbundenen Zonen, in denen es keine privaten Feuerwerke gibt, sowohl dem berechtigte Interesse nach einer angemessenen Feier des Jahreswechsels als auch Natur- und Umweltschutzaspekten gerecht zu werden“, so Robert Schallehn abschließend.

Köln, 11.03.2021

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=318961

Erfolgreiche erste Umsetzung Silvester 2023/24 mit einem Böllerverbot innerhalb der Ringe.