Antrag Feuerwerksverbot

Antrag unter meine Mitwirkung

Pressemitteilung

Silvesterfeuerwerk in Köln neu denken

Ratsbündnis legt Antrag zu ökologischen Verbesserungen beim Silvesterfeuerwerk vor

Das neue Ratsbündnis GRÜNE, CDU und Volt hat auf Grüne Initiative einen Antrag für die Ratssitzung am 23.3.2021 zu einem öffentlichen Silvesterfeuerwerk eingebracht (siehe Anhang) und setzt damit bereits erste Vereinbarungen aus dem Kooperationsvertrag um.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wie Feuerwerk mit Knall-, Heul- und Lichteffekten ist unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen: über 4.000 Tonnen gesundheitsschädlicher Rußpartikel werden an Silvester nach Angaben des Umweltbundesamts bundesweit in die Luft gejagt. Auch Tierschutzvereine beklagen seit Jahren die negativen Auswirkungen des Feuerwerks auf Lebewesen, insbesondere nach dem Brand im Krefelder Zoo.

Robert Schallehn, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN: „In den letzten Jahren ist immer mehr klar geworden, dass das private Feuerwerk im üblichen Umfang aus Naturschutzsicht mit gigantischen Emissionen und Müllmengen, aber auch zahlreichen Verletzungen in einer Großstadt nicht mehr wirklich zeitgemäß ist.“

Rechtlich sind Verbotszonen nach §§ 23 und 24 der 1. SprengV in „unmittelbarer Nähe“ rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden bereits jetzt zwingend. Größere Verbotszonen sind insbesondere für Feuerwerk mit „ausschließlicher Knallwirkung“ im dichtbesiedelten Raum kommunal zusätzlich zulässig.

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, mit einem deutlich emissionsärmeren öffentlichen Feuerwerk und damit verbundenen Zonen, in denen es keine privaten Feuerwerke gibt, sowohl dem berechtigte Interesse nach einer angemessenen Feier des Jahreswechsels als auch Natur- und Umweltschutzaspekten gerecht zu werden“, so Robert Schallehn abschließend.

Köln, 11.03.2021

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=318961

Erfolgreiche erste Umsetzung Silvester 2023/24 mit einem Böllerverbot innerhalb der Ringe.